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Channel: Philipp Otto – iRights – Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt
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Bundeskabinett verschiebt Abmahngesetz

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Die für heute vorgesehene Verabschiedung des neuen Gesetzes gegen unlautere Geschäftspraktiken im Bundeskabinett wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Das sagte ein Sprecher des Justizministeriums gegenüber iRights.info. Zur Begründung wurde genannt, dass es weiterhin Abstimmungsbedarf zwischen den Ministerien gebe.

Die Bundesregierung hat mehrfach angekündigt, gegen den Missbrauch von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen vorgehen zu wollen. Das Justizministerium hatte dazu im vergangenen Jahr einen Gesetzesentwurf erarbeitet. Der Entwurf stieß bei abmahnenden Kanzleien, Vertretern aus einem mitberatenden Ministerium und einigen Urheberrechtspolitikern der Union auf Widerstand, denen die Regelungen zu weitgehend erschienen.

Zwischen den Ministerien wurde dann eine Neufassung verhandelt, die hinter dem ursprünglichen Entwurf zurückblieb und eine Ausnahmeregelung für gewerbliche Fälle vorsah. Weil Urheberrechtsverletzungen im Internet in der Regel als gewerblich gelten, wäre die tatsächliche Wirkung des Gesetzes fraglich geblieben.

Der Entwurf hatte auch deshalb Kritik erfahren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) äußerte zu den den strittigen Passagen:

Bezüglich der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen fällt der vorliegende Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten hinter den ursprünglichen Vorschlag des Justizministeriums zurück. Vor allem werden wieder unbestimmte Rechtsbegriffe eingeführt. Die Begrenzung der Kosten greift nicht, wenn private Nutzer Urheberrechte im „gewerblichen Ausmaß“ verletzen. Einige Gerichte bejahten das bereits in Fällen, in denen ein Verbraucher ein Musikalbum in einer Tauschbörse geteilt hat, ohne einen finanziellen Vorteil zu erzielen.

Was genau zwischen den Ministerien abgestimmt werden soll, bleibt offen. Zwei Szenarien sind denkbar: Entweder werden die neu eingeführten Ausnahmen wieder entfernt und der ursprüngliche Kern der Regelung bleibt erhalten. Oder die Ausnahmen werden noch ausgeweitet. Die Regelungen zu Abmahnungen sind dabei Teil eines Maßnahmenbündels, das im Gesetzentwurf enthalten ist.


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